Informationen zur elektronischen Rechnungslegung


Seit dem 01.04.2020 ist der Empfang von E-Rechnungen in den Formaten XRechnung und ZUGFeRD über eine zentrale Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) möglich.

Über diese Plattform können Auftragnehmer ihre elektronischen Rechnungen erfassen oder bereits erstellte elektronische Rechnungen hochladen. Die elektronischen Rechnungen werden nach dem erfolgreichen Erfassen/Hochladen als eingereicht und damit als dem Empfänger/der Empfängerin zugestellt angesehen. Die Leitweg-ID als „elektronische Adresse“ des Brandenburgischen Landesbetriebes für Liegenschaften und Bauen bei der Zustellung von E-Rechnungen lautet:

12-121136942639008-42

Wir bitten Sie, Rechungen ausschließlich in elektronischer Form über das OZG-RE oder als PDF per E-Mail an re-eingang@blb.brandenburg.de (max. 45 MB) zu senden.

E-Rechnungen und digitale Rechnungen sind unsere bevorzugte Form der Rechnungsverarbeitung und bieten Ihnen folgende Vorteile:

  • Effizienz: Schnellerer Start der Bearbeitung,
  • Nachhaltigkeit: Wegfall von Portokosten und Vermeidung von Papier,
  • Rechtskonformität: Vorbereitung zur Einhaltung der E-Rechnungspflicht.

Als Rechnungsanschrift sind die Angaben zum Auftraggeber laut Bestellung/Vertrag zu übernehmen. Die elektronische Rechnung hat neben der oben genannten Leitweg-ID und den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen (§ 14 UStG) mindestens folgende Angaben zu enthalten:

  • Bankverbindungsdaten,
  • Zahlungsbedingungen,
  • E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers.

Zusätzlich sind folgende Angaben zu übermitteln, sofern diese dem Rechnungssteller bei Beauftragung übermittelt wurden:

  • Bestellnummer/Auftragsnummer,
  • Maßnahmennummer,
  • Kontakt innerhalb des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen (BLB).

Um die Rechnungsbearbeitung zu unterstützen, nutzen Sie bitte das Ihnen zur Verfügung gestellte Deckblatt zur Rechnungsstellung erbrachter Vertragsleistungen.

Weitere Informationen zur E-Rechnung finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg.

Im Falle einer Mahnung senden Sie eine E-Mail an re-mahnung@blb.brandenburg.de.

Rechtslage

Zum 1. Januar 2025 wurde mit dem Wachstumschancengesetz die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern in Deutschland ab 2025 branchenübergreifend eingeführt (vgl. § 14 UStG). Somit müssen schon jetzt alle im Inland ansässigen Unternehmen dazu in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Unternehmer mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro dazu verpflichtet, E-Rechnungen zu versenden.

Spätestens ab dem 1. Januar 2028 ist der Versand von elektronischen Rechnungen für Unternehmen gesamtheitlich verpflichtend. 

Für Fragen nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: re-service@blb.brandenburg.de