Referendariat in der Fachrichtung Architektur

Seitenheader Karriere
Foto: Ulrike Rehberg, BLB
Seitenheader Karriere
Foto: Ulrike Rehberg, BLB

Ziel und Zweck dieser Ausbildung ist es, Nachwuchskräfte für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bauverwaltung von Bund, Ländern und Kommunen zu gewinnen. Die Entwicklung von verantwortungsbewussten Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten in technischen Bereichen steht dabei besonders im Fokus. Das Referendariat ermöglicht, das an der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zu ergänzen. Gleichzeitig werden umfassende Kenntnisse vor allem in den Bereichen Management, wie zum Beispiel Führungskompetenz, sowie auf verschiedenen Fachgebieten, u. a. notwendiges juristisches Wissen, vermittelt.

Organisatorisches:
Wir suchen jährlich zum 1. Oktober Referendarinnen und Referendare der Fachrichtung Architektur. Ihre Ausbildung für den höheren technischen Verwaltungsdienst dauert zwei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss des Staatsexamens sind Sie befähigt, als Führungskraft in der Bauverwaltung tätig zu sein.

Das bieten wir Ihnen:

  • eine Einstellung im Beamtenverhältnis auf Widerruf
  • Anwärterbezüge nach A13 Landesbesoldungsgesetz des Landes Brandenburg
  • vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie der dienstlichen Notwendigkeiten bei erfolgreichem Abschluss der Laufbahnausbildung sowie entsprechender Eignung, Leistung und Befähigung die Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis
  • diverse Lehrgänge auf den Gebieten Verwaltung, Recht und Führungskompetenz im Raum Berlin und Brandenburg
  • engagierte Ausbilderinnen und Ausbilder
  • ein breit gefächertes Aufgabenspektrum

Das bringen Sie mit:

  • einen erfolgreich abgeschlossenen Masterabschluss bzw. ein vergleichbares Universitätsdiplom des für die Fachrichtung vorgeschriebenen wissenschaftlichen Studiums der Architektur

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem Beamtengesetz des Landes Brandenburg und dem Beamtenstatusgesetz
  • Erfüllung der laufbahnrechtlichen Regelungen über das Eintrittsalter gemäß § 3 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Brandenburg (Höchstaltersgrenze: vollendetes 40. Lebensjahr)

Ziel und Zweck dieser Ausbildung ist es, Nachwuchskräfte für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bauverwaltung von Bund, Ländern und Kommunen zu gewinnen. Die Entwicklung von verantwortungsbewussten Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten in technischen Bereichen steht dabei besonders im Fokus. Das Referendariat ermöglicht, das an der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zu ergänzen. Gleichzeitig werden umfassende Kenntnisse vor allem in den Bereichen Management, wie zum Beispiel Führungskompetenz, sowie auf verschiedenen Fachgebieten, u. a. notwendiges juristisches Wissen, vermittelt.

Organisatorisches:
Wir suchen jährlich zum 1. Oktober Referendarinnen und Referendare der Fachrichtung Architektur. Ihre Ausbildung für den höheren technischen Verwaltungsdienst dauert zwei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss des Staatsexamens sind Sie befähigt, als Führungskraft in der Bauverwaltung tätig zu sein.

Das bieten wir Ihnen:

  • eine Einstellung im Beamtenverhältnis auf Widerruf
  • Anwärterbezüge nach A13 Landesbesoldungsgesetz des Landes Brandenburg
  • vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie der dienstlichen Notwendigkeiten bei erfolgreichem Abschluss der Laufbahnausbildung sowie entsprechender Eignung, Leistung und Befähigung die Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis
  • diverse Lehrgänge auf den Gebieten Verwaltung, Recht und Führungskompetenz im Raum Berlin und Brandenburg
  • engagierte Ausbilderinnen und Ausbilder
  • ein breit gefächertes Aufgabenspektrum

Das bringen Sie mit:

  • einen erfolgreich abgeschlossenen Masterabschluss bzw. ein vergleichbares Universitätsdiplom des für die Fachrichtung vorgeschriebenen wissenschaftlichen Studiums der Architektur

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem Beamtengesetz des Landes Brandenburg und dem Beamtenstatusgesetz
  • Erfüllung der laufbahnrechtlichen Regelungen über das Eintrittsalter gemäß § 3 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Brandenburg (Höchstaltersgrenze: vollendetes 40. Lebensjahr)

Auf diesen Karrieremessen können Sie uns treffen:

Firmenkontaktmesse, TH Brandenburg

Datum
Uhrzeit
bis Uhr
Information
Ort: Audimax der TH Brandenburg, Magdeburger Straße 50, 14770 Brandenburg a. d. Havel

connecticum Karriere Messe 2024

Datum
bis
Uhrzeit
bis Uhr
Information
Ort: Central Hall Berlin, Potsdamer Platz 3, 10785 Berlin

vocatium Cottbus 2024

Datum
Uhrzeit
bis Uhr
Information
Ort: Lausitz-Arena Cottbus, Hermann-Löns-Straße 19, 03050 Cottbus

Campus-X-change, BTU-Cottbus-Senftenberg

Datum
Uhrzeit
bis Uhr
Information
Ort: BTU Cottbus-Senftenberg, Platz der Deutschen Einheit 1, 03046 Cottbus

vocatium Potsdam 2024

Datum
bis
Uhrzeit
bis Uhr
Information
Ort: MBS Arena, Olympischer Weg 6, 14471 Potsdam

Hochschul- und Ausbildungsinformationstag 2024

Datum
Uhrzeit
bis Uhr
Information
Ort: Campus des Aus- und Fortbildungszentrums der Landesakademie für öffentliche Verwaltung (LAköV), Schillerstraße 6, 15711 Königs Wusterhausen
Letzte Aktualisierung: 12.01.2024 um 00:00 Uhr
Seite drucken