Energieeinsparungen in der Landesverwaltung Brandenburg
- Erschienen amUm die Energiesicherheit in Deutschland zu gewährleisten, haben Bund und Länder auch Maßnahmen zur Energieeinsparung beschlossen.
Als zentraler Liegenschaftsbewirtschafter des Landes Brandenburg setzt der BLB die entsprechenden Vorgaben des Landes um. Der BLB ist somit angehalten, die technische Umsetzung der Beschlüsse auf bewirtschafteten Liegenschaften zu veranlassen und im Vorfeld die Nutzer:innen über die bevorstehenden Anpassungen zu informieren. Für die Bewirtschaftung heißt die Umsetzung der Beschlusslage konkret: Reduktion des Verbrauchs von Energie - Wärme/Strom.
Folgende Maßnahmen wurden von der Landesregierung im Kabinettbeschluss vom 15.08.2022 (KV-Nr.:597/22) beschlossen.
Energiesparmaßnahmen in der Wärmeversorgung (sofern technisch und aufgabenbezogen möglich) |
Aussetzen des Heizbetriebes von Gebäuden im wirtschaftlichen Eigentum in den Monaten Mai bis September |
Absenkung der Raumtemperaturen von Arbeits- und Aufenthaltsräumen auf 19 °C in den Monaten Oktober bis April |
Information der Nutzer:innen über die Pflicht zur individuellen Verbrauchssteuerung in den Büroräumen, Temperaturabsenkung am Heizkörper bei längerer Abwesenheit |
Verringerung des Tagesheizzyklus der Gebäude auf 7-20 Uhr |
Anhebung der zulässigen Innenraumtemperatur auf 26 °C im sommerlichen Gebäudebetrieb |
Energiesparmaßnahmen in der Stromversorgung (sofern technisch und aufgabenbezogen möglich) |
Kaltwasserbetrieb dezentraler Kleinwarmwasserbereiter in den Toilettenräumen |
Eingrenzung bei der (Außen-)Beleuchtung der Liegenschaften |