„Kunst am Bau“ – eine Visitenkarte für Brandenburg

Neue Richtlinie stärkt Maßnahmen des Landes zu „Kunst am Bau“

- Erschienen am 10.01.2019
v. l. n. r. Petra Schmidt Dreyblatt, Daniela Trochowski, Norbert John Bild: Jana Kuste

Potsdam – „Kunst am Bau“ ist ein integrales Element der Baukultur in Brandenburg und Teil der Bauherrenaufgabe, die das Land wahrnimmt. „Mit den einzelnen Projekten und Kunstwerken wollen wir zukünftig besonders Aufmerksamkeit und Akzeptanz in der Öffentlichkeit für Landesneubauten wecken, Standorten ein zusätzliches Profil geben sowie die Identifikation der Nutzer mit ihrem Bauwerk stärken“, formulierte Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski anlässlich des heutigen Pressefrühstücks die Zielstellungen des Landes Brandenburg zum Thema „Kunst am Bau“. „Weiterhin fördern wir mit unseren Vorhaben die bildenden Künstlerinnen und Künstler, besonders auch im Land Brandenburg, und leisten so einen öffentlichen Beitrag zur Pflege der bildenden Kunst“, erläuterte Trochowski weiter.

Wie gut das schon in der Vergangenheit gelungen ist, belegen zahlreiche „Kunst am Bau – Projekte“, die der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) als fachkundiges Organ der öffentlichen Hand bei Landesbauten umgesetzt hat. „Die Kunstwerke stellen nicht nur eine bloße Brosche am oder im Gebäude dar. Sie haben eine eigenständige Aussage, liefern Denkanstöße und fördern damit sowohl die Auseinandersetzung mit den Kunstwerken selbst als auch mit unseren Bauwerken und der jeweiligen aktuellen oder auch früheren Nutzung der Gebäude“, unterstrich der technische Geschäftsführer des BLB, Norbert John, die Bedeutung der einzelnen Maßnahmen. So wurden beispielsweise 2010 die Fenster im Treppenhaus der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) von Christian Wichmann neu gestaltet. „Balance“ heißt sein Werk. Das Glas in sechs verschiedenen Farbtönen ist in horizontalen Streifen angeordnet – ein Bild der Ausgewogenheit. Diese Balance ist ein Hinweis auf die Waage der Justiz, den Ausgleich zwischen Kläger und Beklagtem. Einen anderen Denkanstoß liefert „Das Rotkäppchen“ der Künstlergruppe „Inges Idee“ auf dem Campus Griebnitzsee der Universität Potsdam. Drei bemalte überlebensgroße Rotkäppchen-Figuren stehen seit 2011 frei auf dem Gelände, allein, ohne den „Bösen Wolf“. Dem „Bösen“ fehlt eine konkrete Gestalt – ein Hinweis auf die problematische Geschichte des Gebäudes während der zwei vergangenen Diktaturen.

Am 1. Januar 2019 ist die überarbeitete Richtlinie für die Durchführung von „Kunst am Bau“ im Land Brandenburg in Kraft getreten. „Ob für Hochschulgebäude, Gerichte oder große Landesbaumaßnahmen – wir bekennen uns zu ‚Kunst am Bau‘ für alle Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes, deren Art, Zweck und Bedeutung dies rechtfertigen“, betonte Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski. Mit der Überarbeitung wurden unter anderem konkrete Festlegungen zum Verfahren und zur Finanzierung aber auch zum Umgang mit „Kunst am Bau“ im Bestand und zur Dokumentation getroffen. Damit gehen die neuen Regelungen weit über den alten Inhalt der Richtlinie hinaus. Es sollen alle dauerhaften Ausdrucksformen der bildenden Kunst in den jeweiligen Wettbewerb einbezogen werden. Das Regelverfahren ist ein nicht offener, beschränkter Wettbewerb. „Unser Anliegen ist es insbesondere die Brandenburger Künstlerinnen und Künstler zu fördern. Für ‚Kunst am Bau‘ wird so ein transparenter Wettbewerb gewährleistet, der in angemessenem Verhältnis zu den Ausgaben für Leistungen bildender Künstlerinnen und Künstlern und dem zeitlichen, personellen und finanziellen Verwaltungsaufwandes steht“, erläuterte Trochowski.

„Der Brandenburgische Verband bildender Künstlerinnen und Künstler hat den Beschluss des Landtages Brandenburg, ‚Kunst am Bau‘ zu stärken, sehr begrüßt und unterstützt die konsequente Umsetzung von ‚Kunst am Bau – Maßnahmen‘ im Bundesland. In der neu gefassten Richtlinie für die Durchführung von ‚Kunst am Bau – Projekten‘ in Brandenburg sehen wir eine neue Qualität in Bezug auf sehr transparente Wettbewerbsverfahren und -kultur, in denen auch die Chancen für Künstlerinnen und Künstler aus Brandenburg, an Wettbewerben teilzunehmen, deutlich gestärkt werden“, sagte Petra Schmidt Dreyblatt, Geschäftsführerin des Brandenburgischen Verbandes bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. (BVBK). „‘Kunst am Bau‘ fördert in besonderer Weise auch den öffentlichen Diskurs über zeitgenössische Kunst, da sie an vielfältigen Orten oft kontextbezogen die Begegnung und Auseinandersetzung mit Kunst ermöglicht, dabei das Bewusstsein für die Qualität der Kunstwerke und das Spannungsfeld zwischen Architektur und Kunst nachhaltig schärft. Die Tradition von ‚Kunst am Bau‘ als ein wesentliches Element der Baukultur, das dem Bauwerk eine neue ästhetische Ebene hinzufügt und die Identifikation der Nutzer mit der Architektur verstärken soll, wird mit der neuen Richtlinie ebenfalls unterstrichen. Der BVBK freut sich auf die erfolgreiche Fortführung der Zusammenarbeit mit dem BLB, mehr ‚Kunst am Bau‘ in der Brandenburger Bau- und Kunstlandschaft und auf viele neue Herausforderungen in ‚Kunst am Bau – Projekten‘ für die Künstlerinnen und Künstler des Landes“, führte Schmidt Dreyblatt weiter aus.

„Wir freuen uns ebenfalls auf eine fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Verband und mit den Künstlerinnen und Künstlern bei den anstehenden Projekten“, sagt Norbert John. In der Pipeline stehen aktuell viele Baumaßnahmen bei Landesbauten, bei denen „Kunst am Bau“ umgesetzt werden soll. Derzeit läuft bereits der Wettbewerb „Kunst am Bau“ anlässlich der Sanierung des Nordtorgebäudes sowie der Orangerie am Neuen Palais für das Abraham-Geiger-Kolleg im Auftrag der Universität Potsdam. Ebenso ist der Wettbewerb für den Neubau des Anwendungszentrums Fluiddynamik an der BTU in Cottbus angelaufen. Die „Kunst am Bau – Wettbewerbe“ für das Amtsgericht in Königs Wusterhausen sowie für das Amtsgericht in Eberswalde befinden sich in Vorbereitung. Das Gleiche gilt für die, im Auftrag des Bundes durchgeführten, zwei größten Baumaßnahmen des Bundesbaus in der Landeshauptstadt Potsdam – den Neubau der Regionalzentrale des Deutschen Wetterdienstes an der Michendorfer Chaussee 23 sowie den Neubau des Bundespolizeipräsidiums in der Heinrich-Mann-Allee 103.