Sicherheitsschleuse im Amtsgericht Potsdam in Betrieb

Ein weiterer Schritt zu mehr Sicherheit an brandenburgischen Gerichten

- Erschienen am 07.12.2017
Sicherheitsschleuse Amtsgericht Potsdam Foto: Ulrike Rehberg-BLB

Am heutigen Donnerstag hat Justizminister Stefan Ludwig die neu errichtete Sicherheitsschleuse der Hauptstelle des Amtsgerichts Potsdam in der Hegelalle feierlich gemeinsam mit dem Geschäftsführer des Brandenburgischen Landesbetriebs für Liegenschaften und Bauen (BLB) Norbert John freigegeben und dem Vizepräsidenten des Amtsgerichts Simon Welten zur Nutzung übergeben.

An die Richterinnen und Richtern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtsgerichts gewandt, erklärte Minister Ludwig: „Nun können auch Sie sich an Ihren Arbeitsplätzen noch sicherer fühlen. Auch schwerbehinderte Menschen können das Gericht nunmehr über den Haupteingang angemessener als bisher erreichen.“

Minister Ludwig dankte allen, die zu dem guten Gelingen der Baumaßnahmen beigetragen haben, allen voran dem Bauherren, dem Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), der Gerichtsleitung und schließlich den planenden und ausführenden Fachfirmen. Die baulichen Gegebenheiten in dem denkmalgeschützten Gebäude stellten insbesondere das Planungsbüro vor eine echte Herausforderung, die mit Bravour gemeistert wurde.

Hintergrund

Mit dem Amtsgericht Potsdam konnte nun das größte Amtsgericht des Landes Brandenburg als erstes Gericht in der Landeshauptstadt mit einer Sicherheitsschleuse ausgestattet werden. Die schwierigen Planungen für eine Sicherheitsschleuse im Justizzentrum Potsdam werden im Januar 2018 wieder aufgenommen.

Die Konzeption sieht vor, dass – ähnlich wie an Flughäfen unter Einsatz von Gepäckröntgengeräten – ständige Einlass- und Gepäckkontrollen bei allen Justizzentren, bei den Landgerichten, den Amtsgerichten am Sitz der Landgerichte, bei dem Brandenburgischen Oberlandesgerichts, sowie bei den Gerichten im unmittelbaren Umfeld von Berlin und bei den Sozialgerichten durchgeführt werden. Diese sollen durch den Einbau von Sicherheitsschleusen erleichtert werden.

Insgesamt sind nach derzeitigem Stand gut zwei Drittel aller in Frage kommenden Gerichte des Landes mit Sicherheitsschleusen ausgestattet.