Referendariat in der Fachrichtung Architektur

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Foto: Ulrike Rehberg, BLB
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Ziel und Zweck dieser Ausbildung ist es, Nachwuchskräfte für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bauverwaltung von Bund, Ländern und Kommunen zu gewinnen. Die Entwicklung von verantwortungsbewussten Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten in technischen Bereichen steht dabei besonders im Fokus. Das Referendariat ermöglicht, das an der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zu ergänzen. Gleichzeitig werden umfassende Kenntnisse vor allem in den Bereichen Management, wie zum Beispiel Führungskompetenz, sowie auf verschiedenen Fachgebieten, u. a. notwendiges juristisches Wissen, vermittelt.

Organisatorisches:
Wir suchen jährlich zum 1. Oktober Referendarinnen und Referendare der Fachrichtung Architektur. Ihre Ausbildung für den höheren technischen Verwaltungsdienst dauert zwei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss des Staatsexamens sind Sie befähigt, als Führungskraft in der Bauverwaltung tätig zu sein.

Das bieten wir Ihnen:

  • eine Einstellung im Beamtenverhältnis auf Widerruf
  • Anwärterbezüge nach A13 Landesbesoldungsgesetz des Landes Brandenburg
  • vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie der dienstlichen Notwendigkeiten bei erfolgreichem Abschluss der Laufbahnausbildung sowie entsprechender Eignung, Leistung und Befähigung die Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis
  • diverse Lehrgänge auf den Gebieten Verwaltung, Recht und Führungskompetenz im Raum Berlin und Brandenburg
  • engagierte Ausbilderinnen und Ausbilder
  • ein breit gefächertes Aufgabenspektrum

Das bringen Sie mit:

  • einen erfolgreich abgeschlossenen Masterabschluss bzw. ein vergleichbares Universitätsdiplom des für die Fachrichtung vorgeschriebenen wissenschaftlichen Studiums der Architektur

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem Beamtengesetz des Landes Brandenburg und dem Beamtenstatusgesetz
  • Erfüllung der laufbahnrechtlichen Regelungen über das Eintrittsalter gemäß § 3 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Brandenburg (Höchstaltersgrenze: vollendetes 40. Lebensjahr)

Ziel und Zweck dieser Ausbildung ist es, Nachwuchskräfte für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bauverwaltung von Bund, Ländern und Kommunen zu gewinnen. Die Entwicklung von verantwortungsbewussten Persönlichkeiten für leitende Tätigkeiten in technischen Bereichen steht dabei besonders im Fokus. Das Referendariat ermöglicht, das an der Hochschule erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und zu ergänzen. Gleichzeitig werden umfassende Kenntnisse vor allem in den Bereichen Management, wie zum Beispiel Führungskompetenz, sowie auf verschiedenen Fachgebieten, u. a. notwendiges juristisches Wissen, vermittelt.

Organisatorisches:
Wir suchen jährlich zum 1. Oktober Referendarinnen und Referendare der Fachrichtung Architektur. Ihre Ausbildung für den höheren technischen Verwaltungsdienst dauert zwei Jahre. Nach erfolgreichem Abschluss des Staatsexamens sind Sie befähigt, als Führungskraft in der Bauverwaltung tätig zu sein.

Das bieten wir Ihnen:

  • eine Einstellung im Beamtenverhältnis auf Widerruf
  • Anwärterbezüge nach A13 Landesbesoldungsgesetz des Landes Brandenburg
  • vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sowie der dienstlichen Notwendigkeiten bei erfolgreichem Abschluss der Laufbahnausbildung sowie entsprechender Eignung, Leistung und Befähigung die Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis
  • diverse Lehrgänge auf den Gebieten Verwaltung, Recht und Führungskompetenz im Raum Berlin und Brandenburg
  • engagierte Ausbilderinnen und Ausbilder
  • ein breit gefächertes Aufgabenspektrum

Das bringen Sie mit:

  • einen erfolgreich abgeschlossenen Masterabschluss bzw. ein vergleichbares Universitätsdiplom des für die Fachrichtung vorgeschriebenen wissenschaftlichen Studiums der Architektur

Einstellungsvoraussetzungen:

  • Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach dem Beamtengesetz des Landes Brandenburg und dem Beamtenstatusgesetz
  • Erfüllung der laufbahnrechtlichen Regelungen über das Eintrittsalter gemäß § 3 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Brandenburg (Höchstaltersgrenze: vollendetes 40. Lebensjahr)

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Letzte Aktualisierung: 12.01.2024 um 00:00 Uhr
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