Informationen zur Bodenreform
Wir beantworten gern Ihre Fragen zum Thema Bodenreform.
Die Kolleginnen und Kollegen der Bodenreform-Hotline des Landes Brandenburg stehen insbesondere jenen Erben von Bodenreformland Rede und Antwort, die vor der Verjährungsfrist am 2. Oktober 2000 weder eine Auflassungserklärung zugunsten des Landes Brandenburg abgegeben haben noch dazu rechtskräftig verurteilt wurden. Es handelt sich bei dieser Personengruppe also in aller Regel um Erben, die dem Land bislang unbekannt sind.
Wir nehmen Ihr Anliegen gern entgegen und geben Ihnen Hinweise zum weiteren Verfahren, mit denen Sie zu einem Grundbucheintrag gelangen können. Dafür steht uns ein Informationssystem zu sämtlichen Bodenreformgrundstücken zur Verfügung, für die das Land als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Damit können wir Ihnen zeitnah eine erste Auskunft dazu geben, ob das betreffende Grundstück von dem BGH-Urteil betroffen sein könnte.
So geht es schneller:
Damit Sie umgehend eine Auskunft erhalten können, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Liegenschaftsbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstücke)
Bodenreform-Hotline des Landes Brandenburg
Sie erreichen uns:
- Montag bis Donnerstag:
7:00 Uhr bis 15:00 Uhr - Freitag:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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- Montag bis Donnerstag:
7:00 Uhr bis 15:00 Uhr - Freitag:
7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Organisation
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- Organisation:
- Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB)
- Ansprechpartner:
-
- E-Mail:
- info@ blb.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 331 581 81-381
- Fax:
- +49 331 581 81-199
- Straße:
- Sophie-Alberti-Straße 4-6
- PLZ Ort:
- 14478 Potsdam